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Wir sind für euch da!

Ihr Lieben, 

nach ausgiebiger Recherche und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt freue ich mich riesig verkünden zu dürfe:


Wir sind ab Montag wieder für euch in der Praxis!


Wie ist das nun doch möglich?

Zur Zeit sind ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen erlaubt. 

Das bedeutet, dass bspw. Heilpraktiker, Physiotherapeuten aber auch wir als staatlich anerkannte Masseurinnen & medizinische Bademeisterinnen, weiterhin behandeln dürfen, sofern eine Notwendigkeit festgestellt wird. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.10.2009 beschlossen, dass Masseure und medizinische Bademeister keine Heilpraktiker Erlaubnis benötigen und im Rahmen ihrer Befugnis eine medizinische Notwendigkeit fest stellen können und daher auch Behandeln dürfen.(Quelle: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BVerwG 3 B 39.09 VGH 9 S 2518/08)

Du bist nicht sicher ob Deine Beschwerden medizinisch Notwendig sind? Wie oben Beschrieben dürfen Wir die Notwendigkeit feststellen. Wie immer wird es eine Ausführliche Anamnese vor Beginn Deiner ersten Behandlung geben.

Immer noch unsicher? Halte Rücksprache mit Deinem Arzt/ Heilpraktiker/ Hebamme und lasse dir eine Bescheinigung über die Notwendigkeit ausstellen (Kein Kassenrezept!).


Natürlich sind vor Ort alle Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen der Situation entsprechend angepasst!

Es gilt weiterhin:

- Bitte zum Termin eine Mund-Nasen- Bedeckung mitbringen und beim Betreten der Praxis tragen. 

- Händedesinfektion im Eingangsbereich.

- Bei Symptomen, Kontakt mit einer positiv getesteten Person oder Rückkehr aus einem Risikogebiet bitte den Termin absagen.

- Sowie alle weiteren allg. Hygienevorschriften beachten.

Wir freuen uns auf Dich!


Farina & Gwendolin

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